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03.09.2025

Zufriedenheit mit den Finanzämtern: Umfrage startet

Bürger und Angehörige der steuerberatenden Berufe haben jetzt die Möglichkeit, über ihre Zufriedenheit mit den Finanzämtern Auskunft zu geben. Zum 01.10.2025 startet unter dem Slogan "Zufrieden? www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de" eine länderübergreifende Online-Befragung. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.

An der Befragung nehmen seinen Angaben zufolge alle Bundesländer mit Ausnahme Hessens teil. Über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinweg, also bis zum 30.09.2026, hätten alle Bürger und Angehörigen der steuerberatenden Berufe die Möglichkeit, ihrem Finanzamt ein Feedback zu geben. Dabei gehe es insbesondere um folgende Themen: Abgabe und Bearbeitung der Steuererklärungen, Bearbeitung von Einsprüchen, Einheitlichkeit der Rechtsanwendung, Erreichbarkeit, Verhalten und Kompetenz der Mitarbeiter/Zusammenarbeit mit dem Finanzamt sowie Informationsangebote.

Die Ergebnisse der anonymen Befragung sollen laut Steuerberaterverband der weiteren Optimierung des Besteuerungsverfahrens dienen. Die Finanzämter erhofften sich Erkenntnisse zur Wahrnehmung ihrer Arbeit und Anhaltspunkte für gegebenenfalls bestehenden Änderungsbedarf.

An der Befragung teilgenommen werden kann über die Internetadresse www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de. Wie der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, wird bei der Übermittlung von Steuererklärungen über Mein ELSTER oder über kommerzielle Softwareanbieter ein entsprechendes Infoelement angezeigt, das die Einladung zur Befragung und den Link/die Internetadresse enthält. Zudem werde es eine entsprechende zusätzliche Postfachnachricht oder gesonderte E-Mail im Rahmen der Bescheiddatenabholung geben.

Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe würden durch die geplante Werbung über die Nutzung von Elster oder Fremdanbietersoftware möglicherweise häufiger mit dem Aufruf zur Teilnahme an der Befragung konfrontiert. Dies hänge auch davon ab, ob der jeweils genutzte Fremdanbieter die Werbung im System zulässt oder nicht.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 01.09.2025