Tipp des Tages

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Rechtstipp: Untervermietung - Nur "für den Notfall" darf Wohnung nicht vorbehalten werden

Hat ein Mieter die Erlaubnis von seinem Vermieter erhalten, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, so hat er keinen Anspruch darauf, dass diese Erlaubnis weiterhin gilt, wenn er seinen Lebensmittelpunkt inzwischen an einem anderen Ort begründet und "kein konkreter Wille" festzustellen ist, irgendwann in die Wohnung zurückzukehren. Es reicht nicht aus, wenn sich Mieter die Wohnung "für Notfälle" vorbehalten wollen, etwa für den Fall, dass sie keine andere Wohnung finden. (LG Berlin II, 63 S 202/24) - vom 25.11.2024

Steuertipp: Steuern im internationalen Vergleich

Die Abgabenquote, d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt, lag für Deutschland im Jahr 2023 mit 38,1 Prozent international im oberen Mittelfeld. Den Steuern und Abgaben stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Leistungen und verlässliche, gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme gegenüber2, schreibt das Bundesfinanzministerium im Monatsbericht August 2025.