Tipp des Tages

Home / Informationen / Tipp des Tages

Rechtstipp: Versorgungsausgleich - Misshandelt ein Mann die Ehefrau, so bekommt er nichts von ihrer Rente

Hat ein Mann seine Ehefrau in der Ehe schwer misshandelt, und war er nicht erwerbstätig, so hat er keinen Anspruch auf den normalerweise nach einer Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich. Dabei werden die während der Ehe entstandenen Rentenansprüche zwischen den Partnern gerecht aufgeteilt - unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat. Liegt jedoch »grobe Unbilligkeit« vor, so geht der Mann leer aus. In dem konkreten Fall trennte sich ein Ehepaar, das einen gemeinsamem Sohn hatte und die Rentenansprüche wurden zu Lasten der Frau aufgeteilt. Dagegen ging sie an, weil ihr Exmann nie gearbeitet hat, drogenabhängig ist und sie körperlich misshandelt hatte - mit Erfolg. Angesichts der schweren Misshandlungen, einer langen Trennungszeit, fehlender Erwerbstätigkeit des Mannes und unterlassenen Unterhaltszahlungen sei der Versorgungsausgleich unzumutbar und daher auszuschließen. (OLG Stuttgart, 11 UF 222/24) – vom 27.01.2025

Steuertipp: BFH verhandelt am 12. November über Grundsteuer

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 12. November 2025 in drei Verfahren zur Grundsteuer »Bundesmodell« mündlich verhandeln (Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25). Abschließende Entscheidungen werden am 12. November 2025 noch nicht verkündet. Der BFH wird am Donnerstag, den 13. November 2025, 10 Uhr im Rahmen einer Pressemitteilung informieren, wann die Entscheidungen verkündet werden. Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Teilnahme ist jedoch nur nach vorheriger Anmeldung unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ möglich; dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung.