03.09.2025
Das Bundesfinanzministerium hat im ersten Halbjahr 2025 einen Praxischeck und im Jahr 2024 Praxischecks zu drei Themen durchgeführt und die Dokumentationen dazu auf seiner Internetseite (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht.
Einem Praxischeck unterzogen hat es in 2025 die Ermittlung von Bürokratieabbaupotential im Bereich der Formulare (Vordrucke) der Zollverwaltung sowie im Jahr 2024 die Digitalisierung der Stromsteuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz, die Modernisierung der Programmablaufpläne im Lohnsteuerabzugsverfahren und die Prüfung zur EU-Offenlegungsverordnung.
Ein Praxischeck ist ein Instrument, das im direkten Austausch mit Stakeholdern bürokratische Hindernisse in behördlichen Verfahren identifiziert. Ziel ist es, rechtliche und praktische Hürden zu erkennen und zu beheben.
Der von der Bundesregierung beschlossene Koalitionsvertrag sieht vor, dass jedes Ressort regelmäßig Praxischecks durchführt, die zu konkreten Bürokratieentlastungsvorschlägen führen.
Bundesfinanzministerium. PM vom 29.08.2025