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04.09.2025

Kabinett beschließt Strompaket: Keine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte

Das Bundeskabinett hat ein Strompaket beschlossen, mit dem private Haushalte und Unternehmen 2026 bei den Stromkosten entlastet werden sollen. Eine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte ist nicht dabei. Stattdessen will der Bund die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber in 2026 mit 6,5 Milliarden Euro bezuschussen.

Der Bundeszuschuss, der aus dem Klima- und Transformationsfonds kommt, ist für die vier großen Übertragungsnetzbetreiber vorgesehen (Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW). Er soll die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen dämpfen. Zudem will die Bundesregierung den EU-Mindeststeuersatz für Strom für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft verstetigen.

Insgesamt – zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage – würden Bürger und Unternehmen in 2026 um etwa zehn Milliarden Euro entlastet, so die Regierung.

Das Kabinett habe beide Entlastungsmaßnahmen nun auch im Energiewirtschaftsgesetz sowie im Energie- und Stromsteuer-Gesetz beschlossen. Anfang August hatte es bereits die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026 im Energiewirtschaftsgesetz auf den Weg gebracht.

Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr könne die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt etwa 100 Euro betragen, rechnet die Bundesregierung vor. Wie hoch die Entlastung im Einzelfall sei, hänge von etlichen Faktoren ab: beispielsweise davon, in welchem Verteilernetz der Haushalt angeschlossen ist, wie und wann Strom verbraucht wird, wie groß die Wohnung und wie gut gedämmt das Wohngebäude ist sowie davon, wie viel Strom etwa die Wärmepumpe verbraucht.

Aber müssen Netzbetreiber die Entlastungen überhaupt an die Stromkunden weitergeben? Laut Regierung wird der Bundeszuschuss von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreiche die Verbraucher letztlich über die Stromlieferanten.

Die niedrigere Stromsteuer für rund 600.000 produzierende Unternehmen, Land- und Forstwirte solle auf Dauer gelten, um das Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Entlastet würden große, aber auch mittelständische Betriebe, so die Regierung. Der befristete EU-Mindeststeuersatz würde ansonsten Ende 2025 auslaufen. Damit würden sich die Strompreise für die Unternehmen wieder erhöhen und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Dies wolle die Bundesregierung mit der dauerhaften Stromsteuersenkung für Unternehmen verhindern.

Für eine Senkung der Stromsteuer auch für private Haushalte sieht die Bundesregierung derzeit keinen Spielraum im Haushalt.

Bundesregierung, PM vom 03.09.2025