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04.09.2025

Betriebliche Altersversorgung stärken: Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Laut Regierung soll das Gesetz die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

2018 wurden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingeführt. Diese Maßnahmen würden nun weiter ausgebaut.

So senke der Entwurf die Hürden für eine Beteiligung an einem bestehenden Sozialpartnermodell, indem Sozialpartnermodelle künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine größere Verbreitung von Betriebsrenten, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Im Steuerrecht werde die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) verbessert. Die Einkommensgrenze für Begünstigte werde dynamisiert, indem sie an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt wird. Zudem werde der jährliche Förderhöchstbetrag angehoben. So will die Regierung den Zugang zu Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringen Einkommen verbessern und ein Herausfallen aus der Förderung im Zeitverlauf aufgrund von Lohn- und Gehaltszuwächsen verhindern; zudem erhielten Arbeitgeber Planungssicherheit für entsprechende Betriebsrentenzusagen. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage würden außerdem Renditechancen für die Betriebsrenten erhöht.

Bundesfinanzministerium, PM vom 03.09.2025